Kostenvoranschlag
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlag´s kostenpflichtig ist.
Bereits mit einem Kostenvoranschlag werden wir für Sie tätig. Es entsteht dadurch Zeit- und Personalaufwand:
- Vermessung des Garten´s
- Ermittlung der Materialien und Mengen
- Recherchen zu Materialien, Lieferzeiten und Preisen
- Einholung von aktuellen Preisen bei den Lieferanten
- Material- und Arbeits-Kalkulation
- Erstellung des Kostenvoranschlages in Schriftform
- Zeichnung Ihres Garten-Plan´s / Grundrisses
Zusätzlich werden Anfahrtskosten separat zum Kostenvoranschlag berechnet. Diese decken teilweise die Zeit- und Reisekosten für die Beratung vor Ort und die Grundstücksbegehung ab. Diese berechnen wir ab dem 11. km Entfernung mit 0,60 € netto je km.
Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages sind vom jeweiligen Umfang abhängig.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlages für kleine Anfragen bzw. einen kleinen Umfang kann ohne Kosten ausgeführt werden. Die Fahrkosten werden jedoch auch hier berechnet.
Ein Kostenvoranschlag nach ihrer Übersendung eines Leistungsverzeichnisses - ohne vor Ortbesichtigung - ist komplett kostenfrei.
Teil- und Vollkostenrückerstattung bei großen Aufträgen: Bei Abschluss eines Projekts über eine bestimmte Auftragsgröße bzw. einer Gesamtauftragssumme wird ein Anteil der Kostenvoranschlag-Gebühren ggf. ganz oder teilweise auf die Auftragssumme angerechnet bzw. gutgeschrieben.
Die genaue Regelung wird im Kostenvoranschlag bzw. in der Auftragserteilung festgelegt (z. B. Gutschrift als Anzahlung oder als Reduktion der Schlussrechnung).
Transparente Abrechnung: Im Kostenvoranschlag oder der Rechnung wird der Kostenvoranschlag separat ausgewiesen, ebenso der Anteil, der gutgeschrieben wird, sowie ggf. verbleibende Kosten (falls keine Gutschrift erfolgt).